BEGLEITUNG IN DER NOT
Steuerstrafrecht/Restrukturierung/Sanierung

Permanente Änderungen von Gesetzen und Verordnungen im Steuerrecht sowie die Komplexität der Materie bergen immer auch die Gefahr rechtlicher Auseinandersetzungen. Dies neben der komplexen Betriebsprüfung des Finanzamtes  auch vermehrt strafrechtlich durch die Staatsanwaltschaft.
                          Was gestern noch galt,
                          ist heute nicht mehr möglich
                          und morgen schon verboten.
Wir beraten Sie rechtssicher um Stolperfallen in der Betriebsprüfung auszuschließen ohne die Potentiale einer Steuergestaltung zu vergessen.


Haben Sie selbst eine Klippe im Steuerrecht übersehen und müssen sich gegenüber der Staatsanwaltschaft verantworten,  stehen Sie nicht alleine und können auf uns vertrauen.

Oftmals kommt ein Unternehmen unverschuldet in finanzielle Not. Wir analysieren die Ursachen, bauen Lösungsansätze mit ihnen auf und sichern potentielle Probleme der Neuausrichtung ab.

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